DFB Pokal

BFV muss Meldung von Schweinfurt revidieren

Der BFV muss die Meldung von Schweinfurt widerrufen und Türkgücü zum DFB Pokal melden. Der DFB muss diese Maßnahmen zulassen. 

Mit Beschluss vom 11. September 2020 hat das Landgericht München I entschieden:

 1. Der BFV wird verpflichtet, die Meldung des 1. FC Schweinfurt 05 e.V. für die erste Hauptrunde des DFB-Pokals 2020/2021 vom 6. September 2020 vorläufig zu widerrufen und stattdessen Türkgücü München für die erste Hauptrunde des DFB-Pokals 2020/2021 vorläufig zu melden.2. Der DFB wird verpflichtet, den Widerruf der Meldung des 1. FC Schweinfurt 05 e.V. und die Meldung von Türkgücü München vorläufig zuzulassen.Geschäftsführer Max Kothny äußerte sich zum Beschluss wiefolgt: „Wir sind zufrieden, dass wir dieses Ergebnis vor dem Landgericht München erzielen konnten, denn seit Jahren ist es gelebte Praxis der Bayerischen Fußballverbandes die beste bayerische Amateurmannschaft am DFB Pokal teilnehmen zu lassen. Die kurzfristige Satzungsänderung des BFV die Schweinfurt 05 zum DFB Pokal zugelassen hätte, zeigt dass die ursprüngliche und stets von Türkgücü München verteidigte Position rechtmäßig ist. Unsere Teilnahme an der 3. Liga war von Anfang an auch mit der geplanten Teilnahme am DFB Pokal verbunden.“ Informationen zum weiteren Vorgehen folgen in Kürze.

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